Auskunftsdienst

Bei der Abfrage von .li- und .ch-Domain-Namen werden seit 1. Januar 2021 keine Personendaten mehr angezeigt. Zugang zu den Personendaten der Halterin oder des Halters eines Domain-Namens wird nur noch auf Gesuch gewährt, sofern sich die gesuchstellende Person oder Organisation authentifiziert und ein überwiegendes legitimes Interesse an den angefragten Daten glaubhaft macht.

Ob ein überwiegendes legitimes Interesse vorliegt, wird einzelfallweise geprüft. Ein legitimes Interesse kann beispielsweise vorliegen, wenn

  • ein Halter oder technischer Kontakt des betreffenden Domain-Namens die aktuelle Eintragung überprüfen möchte.
  • ein Domain-Name Kennzeichenrecht verletzt.
  • der Inhalt einer Website Urheber- oder Persönlichkeitsrecht verletzt.
  • eine Behörde die Daten zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben benötigt.

Der Wunsch, einen Domain-Namen zu kaufen oder den Betreiber der Website zu kontaktieren, ist hingegen nicht ausreichend.

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